Rail & Fly - Bei Verspätung haftet der Veranstalter

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
29. Oktober 2010

Bei Tickets für kombinierte Zug- und Flugreisen kann im Fall von starken Verspätungen der Veranstalter haftbar gemacht werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Wer in Folge einer starken Zugverspätung seinen Anschlussflug verpasst, muss für die entstehenden Zusatzkosten nicht selber aufkommen.

In dem konkreten Fall hatte eine Frau gegen ihren Reiseveranstalter geklagt, weil sie ihren Flieger verpasst hatte und somit vor zusätzlichen Kosten stand: für die Bahnfahrt, eine Übernachtung im Hotel, einen teureren Ersatzflug und das Übersetzen mit einer Fähre. Der Reiseveranstalter hatte die Kostenübernahme hierfür zunächst abgelehnt, aber bereits die Vorinstanzen gaben der Frau Recht.