Rechte von Männern wurden gestärkt

Von Marion Selzer
5. April 2012

Der Bundesgerichtshof stärkt mit seiner neuen Entscheidung weiter die Rechte von belogenen Männern. Nicht selten jubeln Frauen ihren Ehemännern ein Kind unter, das von einem anderen Mann stammt. Kommt die Sache heraus und es wird geschieden, dann müssen Männern ab sofort nicht mehr den vollen Unterhalt zahlen, selbst wenn der leibliche Vater nicht bekannt ist, so die Richter.

Im konkreten Fall ging es um einen gut verdienenden Architekten, der bei der Scheidung seiner Frau vorwarf, ihm verschwiegen zu haben, dass der geistig behinderte Sohn der Frau nicht von ihm, sondern einem anderen Mann gezeugt wurde. Dadurch habe sie ihn finanziell ruiniert und absichtlich in seine Lebensplanung eingegriffen. Nun wollte er keinen Unterhalt mehr für sie zahlen. Nachdem sich herausstellte, dass eine leibliche Vaterschaft ausgeschlossen war, gaben die Richter dem Mann Recht.

Statt 1500 pro Monat muss der Mann jetzt nur noch 400 Euro zahlen. Die Frau hätte ihren Mann über die Zweifel, dass der Sohn nicht von ihm stammt, aufklären müssen.