Reiserückritt - Verkaufen kann besser sein als Stornieren

Statt den finanziellen Verlust einfach hinzunehmen, bieten spezielle Portale eine Alternative

Von Dörte Rösler
16. Juli 2015

Die Reise ist bezahlt, der Urlaub rückt näher und die Vorfreude steigt - doch dann kommt etwas dazwischen. Wer keine Reiserücktrittversicherung hat, muss in dieser Situation hohe Stornokosten zahlen. Und auch die Versicherung springt nicht immer ein.

Statt sich zu ärgern und den finanziellen Verlust einfach hinzunehmen, gibt es jetzt aber eine Alternative: die Reise verkaufen. Spezialisierte Portale übernehmen die Vermittlung von stornogefährdeten Pauschalreisen und Flügen. Das Potenzial ist riesig, die Nachfrage noch gering.

Eine gebuchte Reise weiter verkaufen?

Den meisten Deutschen ist das Konzept noch suspekt. Wer wegen Krankheit oder anderen Gründen nicht in den Urlaub starten kann, sollte aber prüfen ob der Verkauf nicht lukrativer ist als Stornieren. Je nach Zeitpunkt der Rückgabe verlangen die Veranstalter bis zu 90 Prozent des Reisepreises als Stornogebühr.

Dabei erlaubt das Gesetz bis unmittelbar zum Reisebeginn die Übertragung auf Dritte. Ganz ohne Gebühr gibt es die Umbuchung zwar nicht, aber oft bedeutet sie eine Win-Win-Situation: der verhinderte Urlauber bekommt mehr Geld zurück, der Ersatzreisende kann billig in die Ferien fliegen.

Jede zehnte Reise wird storniert

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland rund 30 Millionen Reisen gebucht. Wie hoch die Stornoquote ist, wird offiziell nicht erfasst. Kenner schätzen jedoch, dass jede zehnte Reise wieder zurückgegeben wird. Ein attraktiver Zweitmarkt, den Internetportale wie Jumpflight oder Stornopool entwickeln möchten. Gegen eine Inseratsgebühr oder gegen Provision vermitteln sie

zum reduzierten Preis. Stornopool kooperiert sogar mit Reisebüros. Da diese bei Stornierungen ihre Provision zurückzahlen müssen, sehen sie den Verkauf als Chance, ihr Geld zu behalten.

Wie funktioniert der Verkauf?

Das Internetportal Stornopool kassiert für die erfolgreiche Vermittlung einen Anteil von knapp 24 Prozent an den gesparten Stornokosten. Welchen Preisnachlass ein Verkäufer gewährt, kann er selbst entscheiden. Günstige Angebote gehen schneller weg, wer die Reise zu billig macht, erzielt aber kaum einen Vorteil gegenüber der Stornierung. Jumpflight konzentriert sich auf Flugtickets und nimmt eine Gebühr für das Inserat.

Was sagen die Veranstalter?

Begeistert sind Veranstalter von dem Zweitmarkt nicht. Laut Gesetz müssen sie jedoch der Umbuchung zustimmen. Widerspruch ist nur möglich, wenn "objektive Gründe" vorliegen. Beispiel: Mangelnde Tropentauglichkeit bei einer Afrikareise oder Gebrechlichkeit beim Tauchurlaub. Wenn keine Widerspruchsgründe vorliegen, muss der Veranstalter dem sogenannten Reiseübernehmer die geänderten Unterlagen zuschicken.

Bei Pauschalreisen darf der Veranstalter für das Umschreiben von Tickets, Hotelvoucher und Co. nur die tatsächlich entstandenen Kosten verlangen. Die Höhe des Reisepreises spielt für die Gebühr keine Rolle. Etwas umständlicher ist es bei Reisen, die der Urlauber selbst zusammengestellt hat.

Hier kann für jeden einzelnen Baustein eine Nachzahlung fällig werden. Bei personalisierten Flugtickets hängen die Kosten vom jeweiligen Anbieter ab. Unter Umständen kann es teuer werden, da neue Passagiere oft einen komplett neuen Buchungsvorgang erfordern.