Reiseveranstalter muss Abfahrtszeiten korrekt mitteilen
Urteil: Veranstalter von Pauschalreisen haben die Pflicht, Kunden korrekt zu informieren
Wenn ein Urlauber seinen Flug verpasst, weil der Reiseveranstalter die Abfahrtszeiten nicht korrekt und unmissverständlich seinen Kunden mitteilt, so muss der Reiseveranstalter den kompletten Reisepreis ersetzen, wie jetzt auch das Landgericht in Nürnberg-Fürth urteilte.
In dem Urteil, das auch die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" wiedergab, hat der Veranstalter einer Pauschalreise die Pflicht seinen Kunden exakte und unmissverständliche Angaben zur Abfahrt und Abflug zukommen zu lassen.
Fallbeispiel
Bei dem vorliegenden Fall erhielt ein Kunde von seinem Veranstalter zwei Briefe, worin die Abfahrt zum Flughafen mittels Bustransfer für den 3.März 2009 um 20.30 Uhr mitgeteilt wurde. Aber auf der nächsten Seite war der Abflug des Flugzeugs für 4.00 Uhr ebenfalls für den selben Tag angegeben, worauf der Kunde am 3. März um 20.30 Uhr auf seinen Bus wartete und nicht schon am 2. März und somit natürlich den Flieger verpasste.
Der Kunde hätte in diesem Fall nur aufgrund der verschiedenen Uhrzeiten herausfinden können, dass auch der Transfer schon am 2. März gewesen wäre, doch waren die Angaben des Reiseunternehmens nicht eindeutig. Darauf kam es zur Klage und der Kunde bekam Recht und sein Geld zurück. Aber leider war auch sein Urlaub ins Wasser gefallen.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Veranstalter-muss-Zeit-exakt-angeben-article3052246.html Abgerufen am 12. April 2011