Rentenversicherung ist für Reha-Maßnahmen für chronisch kranke Kinder zuständig

Von Nicole Freialdenhoven
11. Februar 2014

Chronisch kranke Kinder mit gesundheitlichen Problemen wie Asthma, Neurodermitis, ADHS oder Krebs haben einen Anspruch auf bestimmte Reha-Maßnahmen.

Diese müssen jedoch nicht wie oft von den Eltern fälschlich angenommen, bei der Krankenkasse beantragt werden, sondern bei der Rentenversicherung. Darauf weisen Experten hin, die einen deutlichen Rückgang der Reha-Maßnahmen bei Kindern beobachtet haben.

An die Rentenversicherung wenden

Sie vermuten, dass der Rückgang auf die Angst der Eltern vor großen bürokratischen Hürden zurückzuführen ist, die wiederum möglicherweise darin begründet liegt, dass die Krankenkassen den Zugang zu Mutter-Kind-Kuren in den letzten Jahren erschwert haben.

Für Reha-Maßnahmen sind die Krankenkassen jedoch gar nicht zuständig. Die Rentenversicherung stellt einfache Formulare bereit, mit deren Hilfe Reha-Maßnahmen beantragt werden können. Dazu muss der behandelnde Kinder- oder Jugendarzt eine entsprechende Empfehlung abgeben.

Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche

Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche dauern in der Regel vier bis sechs Wochen. Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für die Anreise, die Verpflegung und die Unterkunft des Kindes und die Nebenkosten für eine Begleitperson, sowie sämtliche Kosten für die Maßnahmen selbst.

In den Reha-Einrichtungen wird den Kindern Schulunterricht gegeben, so dass sie keinen wochenlangen Unterrichtsausfall befürchten müssen.