Rentner wegen Jagd auf einen Maulwurf zu 1.500 Euro Geldstrafe verurteilt

Maulwürfe stehen unter Tierschutz und dürfen nicht gejagt werden

Von Ingo Krüger
30. Oktober 2014

Wer einen Maulwurf in seinem Garten hat, wird ihn meist so schnell nicht mehr los. Der Rasen ist überhäuft mit Maulwurfhügeln, die bei zahlreichen Kleingärtnern oder Hausbesitzern auf wenig Gegenliebe treffen.

Mit Mordabsichten auf Maulwurfjagd

Lothar K., ein 75 Jahre alter Rentner aus dem Ostwestfälischen, ließ sich für die heimische Jagd auf unliebsame Gartenbewohner ein Werkzeug basteln, das aus einem Holzstiel und einer Metallplatte mit 17 extralangen Eisennägeln bestand. Mit einem Schmied aus der Nachbarschaft baute er das Gerät.

Sein Mieter wollte beobachtet haben, wie er mit dem Tötungswerkzeug einen Maulwurf umbrachte und den Kadaver entsorgte. Später revidierte er jedoch seine Aussage, indem er erklärte, er habe den 75-Jährigen nicht auf frischer Tat ertappt. Doch habe er gehört, wie sein Vermieter das Gerät "Maulwurftöter" nannte.

Verurteilung

Da die Tiere seit 1988 unter Schutz stehen, kam die Angelegenheit vor Gericht. Der Rentner verteidigte sich mit dem Hinweis, dass er lediglich nicht artengeschützte Wühlmäuse und Ratten töten wollte. Das Amtsgericht Detmold zeigte sich jedoch wenig überzeugt und verurteilte Lothar K. zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro.