Riester-Rente: Allianz muss ärmere Kunden an Überschuss beteiligen

Von Dörte Rösler
24. Januar 2014

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine Überschussklausel in den Riesterverträgen der Allianz für unwirksam erklärt. Ärmere und kinderreiche Kunden würden durch die intransparente Regelung von Zahlungen ausgeschlossen. Verbraucherschützer raten Betroffenen, jetzt ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Vorwürfe gegen die Allianz stammen bereits aus dem Jahr 2011.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg und des Bundes der Versicherten (BdV) werden ärmere, ältere und kinderreiche Allianz-Kunden beim Abschluss von Riester-Policen geprellt. Das Unternehmen informiere die Anleger nur im Kleingedruckten, dass sie am sogenannten Kostenüberschuss nicht beteiligt werden.

Die Stuttgarter Richter bestätigten die Vorwürfe: die Verträge seien intransparent und damit ungültig. Es werde der Eindruck erweckt, dass alle Kunden von den Überschüssen profitieren. Bei genauerem Hinsehen zeige sich jedoch, dass nur Versicherte mit einem Garantiekapital von mindestens 40.000 Euro zusätzliche Zahlungen erhalten. Nach Schätzungen des BdV macht das bis zum Rentenalter einen finanziellen Unterschied von bis zu 3.500 Euro.

Eine Revision hat das Landgericht Stuttgart ausgeschlossen. Versicherte können also sofort ihre Rechte geltend machen. Musterbriefe lassen sich gegen geringe Gebühr bei der Verbraucherzentrale Hamburg herunterladen.