Routerzwang für Internet-Kunden bleibt möglicherweise doch erhalten

Von Ingo Krüger
26. September 2014

Der Routerzwang soll entgegen früherer Pläne der Bundesregierung bestehen bleiben. Das geht aus dem Entwurf einer Verordnung hervor, die sich Medienberichten zufolge schon zur Abstimmung in den Ministerien befindet. Provider könnten Kunden demnach auch künftig fest an einen bestimmten Router binden.

Trotz anderslautender Regelungen im Koalitionsvertrag und abweichender Pläne der Bundesnetzagentur wird der Routerzwang anscheinend nun doch legitimiert. Der Betreiber muss Kunden lediglich vor dem Abschluss des Vertrags darüber informieren, dass er den Router nicht austauschen darf.

Was bedeutet Routerzwang?

Als Routerzwang gilt die Praxis einiger Internetprovider, Kunden einen vorkonfigurierten Router, auch gegen Entgelt, zur Verfügung zu stellen. Die Zugangsdaten des Internetanschlusses erhält der Kunde jedoch nicht. Ihm ist es daher nicht möglich, einen eigenen Router zu verwenden.