Schadensersatz für Bahnkunden?

Ein Antrag auf Schadensersatz aufgrund von Zugausfällen kann man im Internet finden

Von Ingo Krüger
7. Januar 2011

Hitzewelle im Sommer, Schneechaos im Winter. Die Bahn kommt nicht aus den Schlagzeilen. Wer als Fahrgast unter Zugausfällen oder Verspätungen leiden musste, hat Anrecht auf Entschädigung. Nähere Erläuterungen finden Betroffene in einer Broschüre der "Schlichtungsstelle Mobilität". Diese wird auch im Internet unter schlichtungsstelle-mobilitaet.org als Download angeboten.

Was gilt bei Zugverspätungen?

Bei Zugverspätungen sind die Rechte von Bahnfahrern eindeutig geregelt. Verzögert sich im Nah- bzw. Fernverkehr die Ankunft eines Zuges um mehr als 60 Minuten, haben Fahrgäste Anrecht auf ein Viertel des Fahrpreises als Entschädigung.

Bei mehr als 120 Minuten muss die Bahn sogar die Hälfte des Fahrgeldes zurückzahlen. Kein Anspruch auf Erstattung besteht bei einem Beförderungsentgelt von weniger als vier Euro.

Hinweise zur Antragsstellung

Unter bahn.de finden Bahnkunden ein Formular, mit dem sie einen Antrag stellen können. Wer keinen Internet-Zugang besitzt, kann die Vordrucke auch in den Reisezentren erhalten. Reisende haben ein Jahr Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Als Alternative zu Reisegutscheinen oder sonstigen angebotenen Entschädigungsleistungen können Betroffene auch eine Auszahlung in bar verlangen.

Doch Achtung! Das Eisenbahnunternehmen haftet nicht wegen Verspätung, wenn Fahrgäste vor dem Kauf ihres Tickets über eine Verspätung oder Ausfall ihrer Verbindung informiert wurden. Sollte ein Zug wegen betriebsfremder, nicht vermeidbarer Umstände, beispielsweise durch blockierte Gleise wegen eines Verkehrsunfalls, ausfallen, zahlt die Bahn ebenfalls keine Entschädigung.

Verschulden die Fahrgäste selbst die Verspätung, haben sie auch kein Anrecht auf Rückerstattung des Fahrpreises.