Schenkung zwischen Ehepartnern: Ferienhaus verschenken ist steuerpflichtig

Von Dörte Rösler
8. November 2013

Schenken sich Ehegatten eine Immobilie, sind sie von der Schenkungssteuer befreit - allerdings nur, wenn die Familie auch in dem Objekt wohnt. Handelt es sich um ein Ferienhaus oder eine Zweitwohnung, darf das Finanzamt kassieren. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem jetzt veröffentlichten Urteil.

Im Ausgangsfall hatte der Kläger seiner Ehepartnerin 2008 ein Haus auf Sylt geschenkt, das die Familie regelmäßig für die Ferien nutzte. Das Finanzamt forderte deshalb Schenkungssteuer in Höhe von 285.677 Euro. Einen Betrag von 108.851 Euro zogen die Finanzbeamten ab, da der Mann sich ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht vorbehalten hatte.

Steuerbefreiung gilt nicht für Ferienwohnungen

Die Bundesrichter bestätigten die Ansicht des Finanzamts. Sie erklärten, dass die Steuerbefreiung für Familienwohnungen eng ausgelegt werden müsse, weil der Gesetzgeber durch diese Regelung speziell den gemeinsamen Lebensraum von Familien schützen wolle. Auf Zweit- und Ferienwohnungen treffe dies nicht zu.