Durch Schenkung Steuern sparen

Keine Schenkungssteuer, bei Geldgeschenken, wenn der Betrag 400.000 Euro pro Kind nicht übersteigt

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
26. Januar 2011

Wenn Eltern ihren Kindern Geld schenken, so können sie dadurch eventuell auch Steuern sparen, aber das kann auch zur Folge haben, dass die Eltern eventuell keinen Zugriff mehr auf dieses Geld haben.

Auch Kinder haben Freibeträge

Die Steuerersparnis betrifft aber nur Familien, die Kinder haben und auch hohe Vermögenseinkünfte, denn hier können die Kapitalerträge auf mehrere Schultern verteilt werden, was vollkommen legal ist.

Bei der Berechnung der Einkommensteuer haben auch die Kinder bestimmte Freibeträge, so liegen diese bei einem Grundfreibetrag von 8.004 Euro, dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro und auch der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro kommt noch dazu, aber nur wenn die Einkünfte nur das dem Kapitalvermögen stammen.

Auf glaubhafte Schenkung achten

Wenn Eltern ihren Kindern Geld schenken, so brauchen sie auch keine Schenkungssteuer bezahlen, so lange pro Kind 400.000 Euro nicht überschritten werden. Nach weiteren zehn Jahren könnte man nochmals diese Summe den Kindern schenken ohne einen Cent Steuern zu zahlen.

Aber bevor man eine Schenkung macht, sollte man sich bei einem Steuerberater erkundigen, denn sie muss auch glaubhaft sein und nicht nur aus steuerrechtlichen Gründen erfolgen.

Notwendig ist aber die Eröffnung eines Kontos oder Depots auf den Namen des Kindes. Aber Vorsicht auch, wenn die Kinder über 18 Jahre alt sind, denn dann können unter Umständen Kindergeld und Kinderfreibetrag für die Eltern wegfallen, wenn diese noch zu hohe sonstige Einkünfte beziehen.