Schokoladen-Teddy siegt gegen Fruchtgummibären

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
14. April 2014

Bei dem Rechtsstreit der beiden Süßwarenhersteller Haribo und Lindt & Sprüngli konnte jetzt der Schokoladenhersteller beim Oberlandesgericht(OLG) in Köln einen kleinen Sieg für sich verbuchen, nachdem das Gericht in erster Instanz noch Haribo Recht gab. Aber im Endeffekt wird der Fall noch beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe landen, denn eine Revision ist möglich.

Bei dem Fall geht es darum, ob der Schokoladenhersteller seinen "Lindt-Teddy" weiter auf dem Markt bringen darf, denn der Fruchtgummihersteller Haribo sieht dadurch seine Markenrechte verletzt, denn angeblich sieht der Teddy dem Goldbären ähnlich. Doch die Richter beim Oberlandesgericht sehen dies nicht so, weil auch aufgrund des aufgedruckten Logos und der typischen Schleife, wie beim Lindt-Osterhasen, der Teddy klar als "Lindt-Produkt" erkennbar ist. Der Streitwert wurde vom Oberlandesgericht mit fünf Millionen Euro beziffert.