Schriftliche Patientenverfügung als Recht auf Selbstbestimmung
Da jedem Mensch selbst über seine medizinische Behandlung entscheiden darf, benötigen Mediziner für alle therapeutische Maßnahmen auch die Zustimmung des Patienten. Falls der Betroffene sich allerdings nicht mehr äußern kann, muss mittels einer Patientenverfügung dokumentiert werden, was in solche einem Fall geschieht.
Während das Patientenverfügungsgericht in Österreich bereits seit dem Jahr 2006 in Kraft getreten ist, schaffte die deutsche Bundesregierung vor kurzem die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür. Obwohl es keine bestimmten Formvorschriften für die Formulierung einer Patientenverfügung gibt, empfehlen Experten dieses Dokument schriftlich niederzulegen.
Von der Existenz sowie vom Hinterlegungsort einer Patientenverfügung sollten neben den Bevollmächtigten auch die Betreuer sowie entsprechenden Ärzte in Kenntnis gesetzt werden.
Quelle
- http://derstandard.at/1356427411774/Patientenverfuegung-Das-Recht-zur-Selbstbestimmung Abgerufen am 14. Januar 2013