Seit Jahresanfang gilt die neue elektronische Krankenversicherungskarte mit Lichtbild
Alle in Deutschland Krankenversicherten sollen die seit dem 1. Januar 2014 vorgeschriebene elektronische Gesundheitskarte besitzen. Bislang ist dies auch bei über 95 Prozent der Versicherten der Fall, doch auch die Versicherten, die noch keine neue Karte haben, brauchen sich keine Gedanken machen, denn bis Ende September akzeptieren die niedergelassenen Ärzte auch noch die alte Karte.
Bisher nur Baisdaten gespeichert - weitere Daten geplant
Bisher enthält die neue Karte, neben dem Lichtbild nur die bekannten Informationen, wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Versicherungsnummer auch die Anschrift. Durch das Lichtbild kann in der Praxis sofort festgestellt werden, ob die Karte auch zum jeweiligen Patienten gehört.
In Zukunft sollen aber noch mehr Informationen auf dem Chip gespeichert werden, so können beispielsweise auch medizinische Daten hinterlegt werden. Bei einem Notfall könnten so wichtige Informationen, wie Blutgruppe, eventuelle Allergien und Vorerkrankungen abgerufen werden. Auch eine Einwilligung zur Organspende könnte auf der Karte hinterlegt werden. Doch für eine Speicherung aller dieser Informationen muss der Patient seine Einwilligung erteilen.
Elektronische Gesundheitskarte könnte Rezepte ersetzen
Zudem könnte zukünftig auch das altbekannte Rezept in Papierform entfallen, wenn der Arzt dies auf dem Chip für die Apotheke speichert. Auch Diagnosen, Laborberichte und Röntgenaufnahmen können gespeichert werden, so dass zum Beispiel doppelte Untersuchungen entfallen, beispielsweise bei einem Arztwechsel.
Eigentlich war die Einführung der neuen Karte schon im Jahr 2006 geplant, doch gab es immer wieder irgendwelche Bedenken seitens der Datensicherheit aber auch durch die Ärzte.