Ab dem 1. Januar 2014 sollte jeder Krankenversicherte die neue elektronische Gesundheitskarte haben

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
4. Oktober 2013

Nachdem die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) im Jahr 2003 die neue elektronische Gesundheitskarte der Krankenkassen angekündigt hatte mit dem Starttermin 2006, besitzen heute etwa 95 Prozent der Krankenversicherten die neue Karte mit dem Chip und einem persönlichen Passfoto. Doch jetzt wird es für alle anderen Versicherten höchste Zeit sich die neue Karte bei der zuständigen Krankenkasse zu besorgen.

Alte Gesundheitskarte verliert am 1. Januar 2014 ihre Gültigkeit

Wie der Spitzenverband der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beschlossen haben, soll ab dem 1. Januar 2014 die alte Karte ihre Gültigkeit verlieren, auch wenn auf dieser noch ein späterer Termin aufgedruckt ist. Doch die KBV erklärt dazu, dass dies nicht ganz richtig sei, denn auch wenn jemand nach dem Jahresanfang in eine Praxis kommt, wird er deswegen nicht abgewiesen. So haben die Ärzte auch bis zum 1. Oktober 2014 noch die Möglichkeit, über die alte Karte die Rechnungen bei den Kassen abzurechnen.

Aber manche Ärzte können auch auf die neue Karte bestehen, so dass dann die Patienten innerhalb von zehn Tagen die neue Karte vorlegen müssen, ansonsten müssten diese dann die Rechnung erst einmal aus eigener Tasche bezahlen.

Doch was soll eigentlich die Einführung der neuen Karte bewirken? Geplant war, dass auf dem Chip zusätzlich zu dem Namen, Geburtsdatum, Geschlecht sowie die aktuelle Anschrift auch Daten über den Gesundheitszustand gespeichert werden, beispielsweise irgendwelche Allergien. Zudem sollten auch andere Ärzte sowie die Krankenhäuser und auch die Apotheken besser informiert werden können, wenn auch der Patient der entsprechenden Speicherung zustimmt. Doch bisher stehen auf dem Chip nur die Stammdaten der Versicherung, also Name, Geschlecht, Geburtsdatum und Anschrift. Das Foto soll aber die persönliche Identifizierung sicherstellen.