Senkung der Wasserpreise durch das Kartellamt ist rechtens - Berliner sparen 250 Millionen Euro

Von Dörte Rösler
25. Februar 2014

Im Jahr 2012 ist das Bundeskartellamt gegen überhöhte Wasserpreise vorgegangen. Die Berliner Wasserbetriebe mussten zwangsweise ihre Preise senken. Zu Recht, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt urteilt. Die Entscheidung könnte Signalwirkung für andere Versorger haben.

Nach Ansicht der Richter hatten die Wasserbetriebe die Berliner Kunden unverhältnismäßig stark zur Kasse gebeten. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ergibt sich für die Verbraucher von 2012 bis 2015 eine Ersparnis von 250 Millionen Euro. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ist aber noch der Gang zum Bundesgerichtshof möglich.