Sicher Auto fahren im Herbst - So nutzt man die Nebelschlussleuchte richtig
Der Herbst steht vor der Tür und mit ihm Regen, frühe Dunkelheit und Nebelgefahr. Sprich: schlechte Karten für Autofahrer. Eine Auffrischung alter Verkehrsregeln tut da gut.
So darf die Nebelschlussleuchte nach § 17 der Straßenverkehrsordnung tatsächlich erst ab einer Sichtweite von unter 50 Metern eingesetzt werden. Andernfalls droht ein Bußgeld, da man entgegenkommende Autofahrer blenden könnte. Bei einer Sichtweite, die weniger als einen Kilometer weit reicht, spricht man von Nebel. Doch erst ab 200 Metern gilt der Nebel als stark.
So oder so sollte man die Fahrgeschwindigkeit immer an die Sichtverhältnisse anpassen. So gilt bei sehr starkem Nebel, bei dem die Nebelschlussleuchte verwendet werden darf, automatisch eine Geschwindigkeitsbegrenzung bis 50 Kilometer pro Stunde.
Quelle
- http://www.n-tv.de/auto/Falscher-Einsatz-kostet-Bussgeld-article4477111.html Abgerufen am 11. Oktober 2011