So kann man seinen Namen ändern lassen

Rechtliche Grundlage der Namensänderung

Von Ingo Krüger
13. März 2015

Menschen ändern am häufigsten ihren Namen, wenn sie heiraten. Doch auch aus anderen Gründen ist es erlaubt, einen neuen Vor- oder Nachnamen zu tragen. Dafür muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen. Dies geht aus dem Namensänderungsgesetz hervor.

Zuständig ist das örtliche Standesamt.

Wann eine Namensänderung möglich ist

Änderungen sind möglich, wenn ein Name anstößig oder lächerlich klingt. Auch eine problematische Schreibweise oder Aussprache erlaubt es, einen neuen Namen zu tragen. Dies betrifft nicht selten Ausländer, die ihren Namen nach einer Einbürgerung eindeutschen lassen.

Möglich ist eine Änderung auch bei einer Verwechslungsgefahr, wenn der Name in einer bestimmten Region häufig vorhanden ist. Ist das Geschlecht nicht eindeutig erkennbar oder hat sich nach einer Umwandlung sogar verändert, erlauben Standesämter in der Regel auch die Annahme eines anderen Namens.

Auch Missbrauch in der Familie zählt zu den Gründen, wenn Opfer nicht länger den Namen des Täters tragen wollen.

Namensänderung beantragen

Das Standesamt benötigt für eine Änderung ein polizeiliches Führungszeugnis und Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht. Dies soll die Verschleierung von Straftaten vermeiden helfen.

Die Gebühren für einen neuen Nachnamen betragen bis zu 1.022 Euro, abhängig vom Aufwand. Ein anderer Vorname ist bereits für bis zu 256 Euro zu haben.

Sofern im Lauf des Verfahrens erkennbar ist, dass ein Antrag nur geringe Erfolgsaussichten hat, wird empfohlen, den Antrag aus Kostenersparnisgründen zurückzuziehen. Auch in solchen Fällen müssen Antragsteller jedoch einen Teil der Kosten übernehmen.