Sterbehilfe: In Belgien soll künftig Möglichkeit der Sterbehilfe auch Minderjährigen offen stehen

Von Ingrid Neufeld
13. Dezember 2013

Minderjährige, das sind alle Kinder und Jugendliche unter achtzehn Jahren. In Belgien wurde nun im Senat über einen Gesetzesentwurf entschieden, der vorsieht, dass diese Altersgruppe künftig selbst darüber bestimmen darf, ob das eigene Leben noch lebenswert ist.

Selbstbestimmung ohne Altersbeschränkung

Wenn für minderjährige Kranke keine Chance auf Heilung und Schmerzlinderung besteht, sollen sie künftig über Sterbehilfe selbst befinden dürfen. Allerdings ist das Gesetz noch von der Zustimmung des Unterhauses abhängig. Danach kann das Gesetz noch vor der Parlamentswahl im Mai verabschiedet werden.

Seit 2002 ist die Sterbehilfe in Belgien für Erwachsene legal. Selbst Jugendliche über zwölf Jahre können sich bisher schon dafür entscheiden. Nun soll dieses Gesetz ohne Altersbeschränkung erweitert werden. Voraussetzung ist es jedoch, dass der Kranke weiß, worauf er sich einlässt.