Steuervereinfachung für berufstätige Ehepaare: Reform noch vor Sommerpause

Von Ingrid Neufeld
25. Februar 2014

Beim Erstellen der Steuererklärung soll es künftig einfachere Regelungen für das Ehegattensplitting geben. Das betrifft alle diejenigen Lebenspartnerschaften, bei denen beide Partner berufstätig sind. Für sie soll es nach Angaben des Bundesfinanzministeriums mehr Steuergerechtigkeit geben.

Ehegattensplitting soll vereinfacht werden

Die gerechtere Aufteilung der Steuervorteile im Ehegattensplitting soll nun endlich vereinfacht in die Tat umgesetzt werden. Schon seit 2010 kann die Steuerklassenkombination "IV mit Faktor" gewählt werden. Dadurch wird die zu leistende Steuerzahlung zwischen den Partner besser verteilt. Bis jetzt muss diese Wahl allerdings jährlich beantragt werden.

Neuregelung bei der Veranlagung in Steuerklasse V

In Zukunft kann die Beantragung im zweijährigen Rhythmus erfolgen. Außerdem wird künftig derjenige, der nur 20 Prozent am gemeinsamen Haushaltseinkommen erwirtschaftet, auch nur zwanzig Prozent der gesamten Lohnsteuer zahlen müssen.

Bei der Veranlagung in Steuerklasse V, musste bisher der Veranlagte die Hälfte der insgesamt zu zahlenden Lohnsteuer tragen, obwohl der so Veranlagte deutlich weniger verdient, als der Partner. Eine Wahlmöglichkeit bestand nicht. Diese Neuregelung soll möglichst noch vor der Sommerpause in Kraft treten, gemeinsam mit anderen Steuervereinfachungen.