Stevia-Kraut als Süßstoff zugelassen

Das aus Stevia produzierte "Steviolglycosid" darf in der EU ab sofort in der Lebensmittelherstellung verwendet werden

Von Cornelia Scherpe
18. November 2011

In Südamerika wächst das sogenannte Stevia-Kraut. Das subtropische Kraut wird aufgrund seines Süßungseffekts auch gern als Honigkraut bezeichnet. Bereits seit über 500 Jahren nutzen es die Menschen vor Ort, um ihre Speisen damit zu versüßen.

In der westlichen Welt hat man sich auch mit dem Kraut beschäftigt und einen Süßstoff daraus hergestellt. Er trägt den Namen "Steviolglycosid". Dieser wird nach einer intensiven Überprüfung durch die EU-Kommission nun auch auf unserem Markt zugelassen.

Keine gesundhetilichen Gefahren durch Steviolglycosid

Die Tests konnten keine Gefahr für den potentiellen Konsumenten feststellen. Der Süßstoff sei weder krebsfördernd, noch habe er eine toxische Wirkung. Auch die männliche und weibliche Fruchtbarkeit wird durch Steviolglycosid nicht beeinflusst. Man hofft vielmehr, dass der Einsatz des Süßstoffes sich positiv auf die allgemeine Gesundheit auswirken wird.

In welchen Lebensmitteln Stevia ab sofort verwendet werden darf

Bisherige Untersuchungen sind zu dem Schluss gekommen, dass Steviolglycosid zwar so süß ist wie Zucker, aber eben nicht dessen schädliche Beiwirkungen hat. Daher könnten Speisen, die in Zukunft auf übermäßige Zuckerung verzichten und stattdessen den Süßstoff nehmen, wesentlich gesünder werden. Die EU-Zulassung bewirkt, dass Steviolglycosid ab sofort in allen

verwendet werden darf.