Stiftung Warentest geht im Schoko-Streit in Berufung

Von Dörte Rösler
15. Januar 2014

Ritter Sport gegen Stiftung Warentest - nur wenige Unternehmen wagen es, den mächtigen Verbraucherschützern die Stirn zu bieten. Der Schokoladenhersteller hatte nicht nur den Mut zu einer Klage, er fügte den Warentestern vor Gericht auch eine empfindliche Schlappe zu. Doch diese wollen nun in Berufung gehen.

Aromastoff als Auslöser für Verfahren

Auslöser für den Rechtsstreit war ein kleiner Tropfen Vanille-Aroma. Laut Stiftung Warentest verwendet Ritter Sport für seine "Voll Nuss"-Tafeln den künstlichen Aromastoff Piperonal, obwohl die Inhaltsliste nur natürliche Aromen angibt. Gesundheitliche Auswirkungen hat das nicht, die Verbraucherschützer nahmen ihren Auftrag jedoch sehr ernst und bewerteten die Schokolade wegen der falschen Deklaration als mangelhaft.

Glaubwürdigkeit und Vertrauen gefährdet

Ritter Sport wollte diese schlechte Note nicht akzeptieren. Der Hersteller legte eine Garantieerklärung seines Aroma-Lieferanten vor und klagte vor Gericht. Nur vier bis fünf Firmen pro Jahr wagen diesen Schritt.

Für alle Beteiligten steht viel auf dem Spiel. Ritter Sport fürchtet Umsatzeinbußen. Die Stiftung Warentest, die sich zu 90 Prozent aus dem Verkauf ihrer Testhefte finanziert, muss um ihre Glaubwürdigkeit bangen. Die Ratschläge der Tester geben vielen Bürgern Sicherheit bei der Orientierung in einem unübersichtlichen Produktsortiment.

Letztlich geht es also um das Vertrauen der Verbraucher: in die Hersteller UND in die Tester. Sollte Stiftung Warentest in der nächsthöheren Instanz ebenfalls unterliegen, könnte das den guten Ruf der Prüfer schwächen - und damit auch ihren Einfluss auf das Kaufverhalten der Bürger.