Strafzettel im Ausland - wann müssen Autofahrer zahlen?
Die meisten Verkehrsdelikte werden im Ausland strenger geahndet als auf deutschen Straßen
Falschparken, Handy am Steuer, überhöhte Geschwindigkeit - im Ausland müssen Verkehrssünder mit schmerzhaften Strafen rechnen. 20 km/h zuviel auf dem Tacho kosten in Deutschland 35 Euro, in Schweden werden mindestens 270 Euro fällig. Wie hoch ist das Bußgeld am Urlaubsort? Und welche Tickets müssen deutsche Autofahrer überhaupt bezahlen?
Teure Knöllchen im Ausland
Die meisten Verkehrsdelikte werden im Ausland strenger geahndet. Große Unterschiede bestehen etwa bei den Strafen für
- Falschparken,
- Rotlichtverstößen und
- zu schnelles Fahren.
Wer auf deutschen Straßen mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird, hat einen gewissen Toleranzspielraum. Teuer wird es nur für richtige Raser. Bei unseren Nachbarn ist das anders: sie verhängen schon bei geringen Überschreitungen saftige Bußgelder. Für 20km/h über dem Limit werden in Spanien 100 Euro fällig, in Frankreich mindestens 135 Euro.
Die Handynutzung am Steuer wird in Deutschland mit 60 Euro vergleichsweise milde bestraft. Die Belgier kassieren 110 Euro, in Dänemark und Spanien büßen Fahrer ihre Kommunikationsfreude mit 200 Euro.
Auch eine Fahrt über die rote Ampel wird teuer: Hierzulande liegen die Bußgelder zwischen 90 und 320 Euro. In den Niederlanden kostet das Vergehen mindestens 230 Euro. Die Österreicher (70 Euro) und die Polen (60 Euro) sind dagegen recht günstig.
Wann müssen Fahrer zahlen?
In der Regel kassieren die ausländischen Ordnungshüter das Bußgeld direkt vor Ort. Zur Not mit Zwangsmaßnahmen: Falsch abgestellte Wage werden mit Park-Kralle lahmgelegt. Urlauber sollten deshalb auf das Park- und Halteverbot achten. Anstelle von Schildern sind die Verbotszonen in manchen Ländern mit farbigen Markierungen gekennzeichnet. Hier kann es teuer werden.
Welche Bußgelder muss ich zahlen?
Seit 2010 dürfen die EU-Staaten ihre Bußgelder auch über Landesgrenzen hinweg eintreiben - wenn die Strafe höher als 70 Euro ausfällt. Dabei schicken die ausländischen Behörden das Ticket jedoch nicht persönlich an den Adressaten, sondern wenden sich an das Bundesamt für Justiz (BfJ).
Dieses prüft zunächst, ob das Bußgeld zulässig ist, dann schickt es den Zahlungsbescheid weiter. In der Praxis kommt dies aber selten vor. Lediglich die Niederlande treiben ihre Bußgelder international aktiv ein. Außerdem können Betroffene sich gegen unberechtigte Forderungen wehren.
Achtung: Italien, Griechenland und Irland haben das Gesetz über die internationale Rechtshilfe bisher nicht umgesetzt. Auch die Schweiz und andere Nicht-EU-Länder dürfen Bußgelder bei uns nicht einfordern. Falls trotzdem das Schreiben eines ausländischen Inkassobüros kommt, kann man dies getrost liegenlassen. Konsequenzen drohen erst, wenn man wieder in das betreffende Land einreisen möchte und dort erneut bei einem Verkehrsdelikt erwischt wird. Die Verjährungsfrist liegt meist bei vier bis fünf Jahren.
Drohen Punkte in Flensburg?
Die deutschen Behörden müssen Geldstrafen aus anderen EU-Ländern zwar vollstrecken, auf die Punkteliste in Flensburg hat das aber keinen Einfluss. Auch der Führerschein ist durch Verkehrsdelikte im Ausland nicht gefährdet.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-Verkehrssuender-zahlen-muessen-article15558091.html Abgerufen am 23. Juli 2015