Streit um die Kirchensteuer: Wer nicht zahlen will, darf auch nicht beten

Von Nicole Freialdenhoven
28. September 2012

Wer in Deutschland keine Kirchensteuer zahlt, darf sich auch nicht weiter als Mitglied der katholischen Kirche bezeichnen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dieser Woche. Geklagt hatte der als "Kirchensteuerrebell" bekannt gewordene Hartmut Zapp aus Freiburg, der keine Kirchensteuer mehr zahlte, aber weiterhin gläubiges Kirchenmitglied sein wollte.

Das Gericht urteilte jedoch, dass es der Kirche selbst überlassen sei, wie sie mit "abtrünnigen" Mitgliedern umginge. Der Staat erfülle lediglich seine Verpflichtung die Kirchensteuer für die Kirche einzutreiben. Das Urteil war damit ganz im Sinne der deutschen Bischofskonferenz, die ebenfalls auf dem Standpunkt steht, das ein Teilaustritt aus der Kirche nicht möglich sei.

Die Reformbewegung "Wir sind Kirche" kritisierte das Urteil dagegen und nannte es ein "völlig falsches Signal zum falschen Zeitpunkt". Sie sieht im Beharren der Kirche auf die Kirchensteuer vor allem eine Angst vor erheblichen Einnahmeverlusten. Der größte Teil der katholischen Kirche in Deutschland wird über die Kirchensteuer finanziert. Allein im letzten Jahr traten jedoch 162.000 Menschen aus der Kirche aus - vor allem um eben diese Steuer zu sparen.