Wechsel der Steuerklasse spart bares Geld - vor allem für werdende Mütter

Von Dörte Rösler
14. November 2013

Bis zum 30. November können Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner einen Wechsel der Steuerklassen beantragen. Lohnenswert ist das etwa, wenn Nachwuchs unterwegs ist oder sich die Einkommen der Partner gravierend unterscheiden.

Frisch verheiratet?

Der Gesetzgeber weist frisch Verheirateten automatisch die Steuerklasse IV zu. Wenn beide gleich viel verdienen, ist das auch optimal. Sobald einer mehr als 60 Prozent des Haushaltseinkommens trägt, sollte er jedoch in die Klasse III wechseln. Damit hat er jeden Monat weniger Abzüge. Der Partner mit geringerem Einkommen bekommt die Steuerklasse V. Dadurch wird bei ihm zwar prozentual mehr abgezogen, unterm Strich bleibt aber auch mehr übrig.

Alleinerziehend?

Singles haben regulär die Steuerklasse I. Wenn sie in ihrem Haushalt ein Kind betreuen, können sie jedoch in die Klasse II wechseln und dort etwa den Entlastungsbetrag von 1308 Euro jährlich nutzen. Voraussetzung: es lebt kein weiterer Erwachsener im Haushalt.

Baby unterwegs?

Den größten Vorteil vom Wechsel haben werdende Mütter, denn die Steuerklasse wirkt sich auch auf die Höhe des Elterngeldes aus. Bei einem Einkommen von 3000 Euro brutto bekäme die Frau in Steuerklasse V etwa 906 Euro Elterngeld. Wenn sie rechtzeitig in Klasse III wechselt, erhöht sich das Elterngeld auf 1314 Euro - für volle 12 Monate.