Tantra-Masseurin aus Stuttgart klagt gegen Sexsteuer
Nachdem die Stadt Köln vor gut zehn Jahren als eine der ersten deutschen Städte eine Vergnügungssteuer einführte, zogen zahlreiche andere Städte nach. Auch in Stuttgart müssen Betriebe, die sexuelles Vergnügen anbieten, wie etwa Bordelle, eine Sexsteuer zahlen. Welche Betriebe zahlen müssen, scheint jedoch noch nicht ganz eindeutig geklärt zu sein.
Sexuelles Vergnügen kein Massagegrund
Weil die Inhaberin eines Tantra-Massagesalons in Stuttgart für das vergangene Jahr 840 Euro an Vergnüngungssteuer zahlen sollte, zog sie nun vor das Verwaltungsgericht. Sie biete schließlich keinen Sex an, sondern sinnliche Massagen nach der Tantra-Lehre.
Dabei würde zwar der Intimbereich mitmassiert und es sei auch nicht ausgeschlossen, dass die Kunden einen Orgasmus bekommen, doch das sexuelle Vergnügen sei nicht das Ziel ihrer Massagen, so die Klägerin. Das Gericht wird vermutlich am heutigen Donnerstag über den Fall entscheiden.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/panorama/Wie-sinnlich-darf-Massage-sein-article11679481.html Abgerufen am 7. November 2013