Trikot am Arbeitsplatz? - So lassen sich Probleme während der Fußball-WM vermeiden

Von Ingo Krüger
10. Juni 2014

Viele Beschäftigte haben sich für die Zeit der Fußball-WM Urlaub genommen. Wer zwischen dem 12. Juni und dem 13. Juli dennoch arbeiten muss, sollte, um Ärger zu vermeiden, einige Verhaltensregeln unbedingt beachten.

Vorzeitiger Feierabend und Krankmeldung

Eine Abmahnung droht allen, die ihren Arbeitsplatz unerlaubt verlassen oder gar nicht erst aufsuchen. Im Wiederholungsfall kann es zu einer Kündigung kommen. Wer eine Krankmeldung abliefert, muss alles für seine Rekonvaleszenz tun.

Auch wenn sich viele nach einem Sieg der deutschen Mannschaft gut fühlen, zählen Fußball-Partys nicht dazu. Die Überstundenregelung gilt auch während der WM.

Hinweise zum Verfolgen der Spiele

Ein Anrecht, die Spiele im Fernsehen zu verfolgen, besitzt kein Arbeitnehmer. Ist das Radiohören am Arbeitsplatz gestattet, so ist dies auch während der Weltmeisterschaft gestattet. Ein exzessives Surfen im Internet, um den Live-Ticker immer auf dem aktuellen Stand zu halten, ist dagegen in der Regel nicht erlaubt. Abmahnung und Kündigung drohen.

Dem Arbeitsklima ist es ebenfalls nicht förderlich, wenn Beschäftigte verkatert und übernächtigt im Unternehmen erscheinen. Eine daraus resultierende "Minderleistung" lässt sich allerdings meist nur schwer nachweisen.

Trikots und Fan-Shirts

Wer im Trikot am Arbeitsplatz erscheinen möchte, sollte besser Rücksprache mit seinem Vorgesetzten halten. Wo sonst Anzüge und Lederschuhe notwendig sind, wird ein Fan-Shirt wohl eher nicht akzeptiert. Um den Arbeitsfrieden aufrecht zu erhalten, appellieren Gewerkschaftsvertreter daher n die Unternehmen, den Beginn der Arbeit, um eine oder zwei Stunden zu verschieben.