Unfallschäden am eigenen Auto bezahlt die Versicherung nicht, wenn Alkohol im Spiel war

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
24. Juni 2011

Wer mit reichlich Alkohol am Steuer einen Unfall baut, der kann von seiner Versicherungen auch bei Vollkasko nicht mit Übernahme der Reparaturkosten rechnen. Denn hierbei handelt es sich um eine grobe Fahrlässigkeit, wofür die Versicherung nicht aufkommt, wie jetzt der Bundesgerichtshof urteilte.

Aber auch bei wenig Alkohol kann die Versicherungen die Leistungen kürzen. Bei dem jetzt vom Gericht behandelten Falles hatte ein betrunkener Autofahrer mit 2,7 Promille Alkohol im Blut einen Laternenmast gerammt und wollte anschließend von der Vollkaskoversicherung den Schaden von 600 Euro ersetzt bekommen. Aber die Versicherung, die AachenMünchener Versicherung, hatte dies verweigert und mit Recht.

Das Gericht bezog sich bei dem Urteil auch auf eine seit 2008 geltende Neuregelung, wobei die Versicherungen nur noch in besonders schweren Fällen ihre Leistungen komplett streichen dürfen, ansonsten übernehmen sie anteilig die Kosten.