Ungeschriebene Gesetze für die alljährlicher Firmen-Weihnachtsfeier

Von Thorsten Hoborn
8. Dezember 2009

Auf alljährlichen Weihnachtsfeiern lauern Fettnäpfchen an jeder Ecke. Es gibt einige ungeschriebene Gesetze, doch wer diese beachtet, kann auch den Abend ohne Bedenken genießen.

Oberstes Gebot vorab: Eine Einladung zur Weihnachtsfeier anzunehmen ist keinesfalls eine freie Entscheidung. Wer abwesend bleibt, signalisiert Desinteresse an der eigenen Firma und an seinen Kollegen.

Da im Rahmen derartiger Festivitäten Alkohol niemals ausbleibt, ist darauf zu achten, nicht zu tief ins Glas zu schauen, 0,5 Prozent Alkohol sind die Obergrenze. Denn mit den Prozenten schwinden die Hemmungen. So manches Vertrauliche, was lieber geheim gehalten werden sollte, erlangte auf Weihnachtsfeiern schon den Weg an die Öffentlichkeit. Doch weniger ist mehr! Lassen Sie sich nicht verleiten von vermeintlichen Duz-Angeboten, die alkoholisiert Vertrautheit vorspiegelten.

Von Annährungsversuchen, vor allem der Frau des Chefs gegenüber, sollte ebenfalls abgesehen werden. Denn Flirts jeglicher Art belasten später nur das Betriebsklima und gefährden schlimmstenfalls den Job. Bleiben Sie diskret, freundlich und knüpfen Sie neue Kontakte.