Uni Heidelberg darf umstrittenem Stammzellforscher nicht die Mittel kürzen

Von Dörte Rösler
20. Februar 2014

Der Stammzellforscher Thomas Skutella wurde als Pionier gefeiert. Seit eine seiner Arbeiten unter Fälschungsverdacht steht, möchte die Uni Heidelberg dem einstigen Star jedoch die Mittel kürzen. Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe urteilt. Die nachgewiesenen Manipulationen seien zu geringfügig, um einen Wissenschaftler abzustrafen.

Pionier in der Stammzellzüchtung erhält lukrativen Posten

Auf der Stammzellforschung ruhen große Hoffnungen. Vor allem Projekte zur Züchtung von Stammzellen aus erwachsenen Körperzellen werden intensiv gefördert. Als Thomas Skutella dieser Schritt gelungen schien, warb ihn die Uni Heidelberg mit großzügigen Versprechen an: statt einer halben Sekretärin sollte er gleich fünf Mitarbeiter bekommen, statt 20.000 Euro Sachmittel wollte die Hochschule ein Labor für zwei Millionen Euro spendieren.

Wissenschaftlicher Schwindel als gering eingestuft

Mit dem Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Forschers kamen aber auch finanzielle Bedenken auf: Skutellas neue Kollegen kürzten seine Gelder. Vor dem Verwaltungsgericht bekam der mutmaßliche Hochstapler jedoch Recht. Eine Gutachterkommission konnte ihm lediglich die Verschönerung von Bildern nachweisen und keinen wissenschaftlichen Schwindel.

Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ist die Berufung an Oberlandesgericht bereits zugelassen.