Urteil des Sozialgerichts Berlin: Ersatz-Brustimplantate sind keine Kassenleistung

Von Ingrid Neufeld
12. Dezember 2013

Wenn jemand Brustimplantate eingesetzt bekam, die minderwertig sind, wie die des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) aus Frankreich, muss die Krankenkasse die Kosten für die Entfernung übernehmen. Wenn sich die Patientin die Implantate jedoch aus Schönheitsgründen einsetzen ließ, ist eine Kostenbeteiligung der Patientin vorgesehen.

Kostenübernahme nur bei medizinischer Notwendigkeit

Lässt sie sich neue Implantate als Ersatz einsetzen, muss sie diese Kosten alleine übernehmen. Zu dieser Rechtsprechung kam das Sozialgericht Berlin (S 182 KR 1747/12), nachdem eine Klägerin auf die Kostenübernahme ihres Implantat-Austausches geklagt hatte.

Das Gericht verwies darauf, dass es der Sache nicht dienlich sei, "wenn die Versichertengemeinschaft alle Risiken trage, die mit einer medizinisch nicht notwendigen Operation verbunden seien".