Verfassungsgericht weist Frage nach Adoptionsrecht für homosexuelle Paare wegen Formalitäten zurück

Von Melanie Ruch
24. Februar 2014

Ein homosexuelles Paar aus Berlin hatte vor dem Berliner Amtsgericht versucht sein Adoptionsrecht für zwei ehemalige, volljährige Pflegekinder einzuklagen.

Das Amtsgericht in Berlin-Schöneberg hatte das Verfahren in dem Fall im März des vergangenen Jahres ausgesetzt und es dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Klärung vorgelegt. Die Verfassungsrichter haben die Vorlage nun aber wegen formaler Fehler zurückgewiesen, weil sie den Anforderungen des Verfassungsgerichts nicht genügt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar des letzten Jahres die Rechte für homosexuelle Lebenspartner bezüglich der sogenannten Sukzessivadoptionen gestärkt, wonach es homosexuellen Paaren nun erlaubt ist, die leiblichen und auch die angenommenen Kinder des Partners zu adoptieren. Die Vorlage des Amtsgerichts hätte die Rechtssprechung des Verfassungsgerichts nicht ausreichend berücksichtigt, urteilten die Verfassungsrichter.