Verfassungsrichter entscheiden: Behörden dürfen Vaterschaften nicht pauschal anfechten

Von Dörte Rösler
31. Januar 2014

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Anfechtung von Vaterschaften gekippt. Das seit 2008 bestehende Gesetz sollte den Missbrauch des Aufenthaltsrechts stoppen - nach dem Urteil aus Karlsruhe dürfen Behörden die Vaterschaft nur noch anfechten, wenn dahinter tatsächlich aufenthaltsrechtliche Motive erkennbar sind.

In der Praxis diente die Anerkennung von Vaterschaften häufig dazu, Kindern die außerhalb einer Ehe geboren waren, die deutsche Staatsbürgerschaft zu verschaffen. Auch die ausländische Mutter erhielt dadurch automatisch ein Aufenthaltsrecht.

Neue Regelungen sollen angemessene Fristen und Altersgrenzen beinhalten

Diesen Rechtsmissbrauch zu verhindern, ist nach Ansicht der Verfassungsrichter durchaus legitim. Die bestehende Regelung sei jedoch zu weit gefasst, da sie alle Vaterschaftsanerkennungen unter Verdacht stelle. Zudem sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt - es fehle an angemessenen Fristen und Altersgrenzen.

Mit diesem Urteil ist der Gesetzgeber aufgefordert, die behördliche Anfechtung von Vaterschaften neu zu regeln. So muss etwa berücksichtigt werden, dass betroffene Kinder nicht rückwirkend die Staatsbürgerschaft aberkannt bekommen. Dies widerspricht Artikel 16 des Grundgesetzes, der Deutsche ausdrücklich vor der Entziehung ihrer Staatsangehörigkeit schützt.