Verletzung beim Eis holen in der Pause ist ein Arbeitsunfall

Von Katja Grüner
27. Juni 2013

Besonders wenn es heiß ist, dann kann ein Eis die gewünschte Abkühlung bringen. Auch während der Arbeit möchte man häufig einfach nur ein kühles Eis essen. Viele Beschäftigte sind bei einem Arbeitsunfall beim Eis essen versichert. Ein Mann, der in einer Kfz-Werkstatt arbeitet ging zum Eisessen weil er sich abkühlen wollte. Es hatte 30 Grad in der Halle. Also holte er sich ein Eis.

Ein anderer Mitarbeiter öffnete die Tür und und der Mechaniker erlitt einen Riss an der Achillessehne und einen sehr tiefen Schnitt. Er kann bis heute nicht arbeiten. Erst übernahm die Berufsgenossenschaft die Kosten, irgendwann wollten sie dies aber nicht mehr. Jetzt hat ein Gericht entschieden, dass es trotz allem ein Arbeitsunfall ist und auch weiter gezahlt werden muss.