Verletzungen unter dem Fingernagel: Auch kleine Wunden können schwerwiegende Folgen haben
Fast jedem ist es bei der Arbeit im Haushalt oder im Garten schon einmal passiert: Durch einen ungünstigen Handgriff hat man sich vorn an einem Finger verletzt und dies so ungünstig, dass der Stich oder Schnitt unter dem Fingernagel ist.
Geringfügige Verletzung
In erster Linie sind diese Unfälle recht schmerzhaft, da das Gewebe an dieser Stelle sehr empfindlich ist. Zum Glück aber ist in der Regel bereits nach wenigen Stunden alles wieder gut und nach einigen Tagen sieht der Finger wieder wie neu aus. Es kann jedoch in seltenen Fällen auch geschehen, dass die unscheinbare Verletzung weitreichende Folgen hat. Dabei kommt es meist darauf an, an welchem Gegenstand man sich verletzt hat.
Starke Entzündungen bei größeren Wunden
Bei relativ sauberen Dingen kann der Körper sich schnell um die kleine Wunde kümmern und man braucht maximal ein kleines Pflaster. Doch wird die Verletzung zum Beispiel durch ein Küchenmesser verursacht, an dem sich viele Keime befinden, kann die Sache anders aussehen. Der Körper muss eventuell eine starke Entzündung entstehen lassen. Der Finger wird rot, schwillt an und die Beschwerden werden mit den Tagen immer schlimmer.
Wer dies bei sich beobachtet, sollte aus reiner Vorsicht einmal zum Hausarzt gehen und das Problem vorzeigen. Eventuell ist auch ein Stück des Gegenstandes, an dem man sich verletzt hat, im Fleisch zurückgeblieben und muss entfernt werden.
Impfschutz überprüfen und eventuell aktualisieren
In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, dass man einmal im eigenen Impfpass nachsieht, wann die letzte Tetanus-Impfung vorgenommen wurde. Liegt diese mehr als zehn Jahre zurück, oder der Pass lässt sich nicht finden, kann der Arzt aus Vorsicht sofort eine Impfung vornehmen. Besteht nämlich kein Schutz gegen den Wundstarrkrampf, kann die winzige Verletzung unter dem Fingernagel zu einer lebensgefährlichen Infektion führen.
Quelle
- http://derstandard.at/1389859118311/Schiefer-unterm-Nagel-Kleine-Verletzung-mit-grossen-Folgen Abgerufen am 21. Februar 2014