Verlust des Führerscheins darf kein Kündigungsgrund sein
Der Verlust des Führerscheins allein darf für den Arbeitgeber nicht Grund für eine Kündigung sein; auch dann nicht, wenn der betoffene Mitarbeiter größtenteils als Fahrer tätig ist und bereits verwarnt wurde.
So entschied das Arbeitsgericht Iserlohn im Falle eines Angestellten, der bereits zum zweiten Mal alkoholisiert am Steuer erwischt wurde und daraufhin den Führerschein für drei Monate verlor. Nachdem der Arbeitgeber bereits beim ersten Verstoß eine Abmahnung erteilt hatte, erfolgte beim zweiten Mal die fristlose Kündigung.
Das sei so nicht in Ordnung, entschied das Gericht. Eine zweite Abmahnung wäre berechtigt gewesen, jedoch keine Kündigung. Es hätten alle Umstände (so etwa der psychische Zustand des Angestellten) berücksichtigt werden müssen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/incoming/dpa_beruf/Fahrverbot-kein-Kuendigungsgrund-article1017671.html Abgerufen am 9. Juli 2010