Vermieter darf ohne Absprache keine neuen Putzkosten umlegen
Steht im Mietvertrag, dass die Mieter Treppen und Flure zu putzen haben, darf der Vermieter diese Aufgabe nicht ungefragt einer Firma übertragen und die Kosten auf die Mieter umlegen. Das berichtet das Apothekenmagazin Senioren Ratgeber und verweist auf zwei Urteile von Amtsgerichten, die jeweils im Sinne der Mieter entschieden hatten.
Ein Urteil fiel sogar in diesem Sinne aus, obwohl die Mieter ihre Pflicht nur unzureichend wahrgenommen hatten. (Amtsgericht Kerpen, Az. 20 C 499/96 und Amtsgericht Magdeburg, Az. 12 C 66/02)