Versicherungsschutz bei Pannenhilfe

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
9. Februar 2012

Eine Unfallversicherung besteht automatisch auch für Personen, die sogenannte Pannenhilfe leisten. Wenn man also einem Autofahrer, dessen Fahrzeug liegen geblieben ist, zum Beispiel beim Anschieben hilft, Starthilfe gibt, eine Unfallstelle sichert sowie auch Erste Hilfe leistet, so hat man bei einem Unfall Anspruch auf die gleichen Leistungen wie ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall.

Für die Kosten kommt die jeweilige Unfallkasse des Bundeslandes auf, in dem der Halter des liegen gebliebenen Fahrzeuges wohnt. So also beispielsweise, wenn ein Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen eine Panne in Sachsen hat und dort ein Pannenhelfer bei einem Unfall verletzt wird, so übernimmt die Unfallkasse NRW die Kosten und eventuell sogar auch eine Rente.