Vier Jahre nach seinem Tod: Neue Vorwürfe gegen Michael Jackson

Von Katharina Cichosch
13. Mai 2013

Rund vier Jahre ist der berühmte "King of Pop" Michael Jackson inzwischen tot. Die übliche Totenruhe steht ihm aber ganz offenbar nicht zu: Um seine Person, vor allem aber um sein Erbe haben sich heftige, meist vor Gericht ausgetragene Streitigkeiten entzündet. Die gesamte Verwandtschaft möchte etwas vom üppigen Vermögen abhaben, dass Michael Jackson hinterlassen hat.

Und jetzt auch noch das: Ein heute 30-jähriger Choreograf aus Australien, Wade Robson, hat am 1. Mai diesen Jahres einen Antrag auf Auszahlung eines Anteils aus dem Erbe Michael Jacksons dem Gericht vorgelegt. Das berichtete der Nachrichtensender CNN. Die Auszahlung wird als finanzielle Entschädigung angeführt, weil Michael Jackson den damals minderjährigen Robson sexuell missbraucht haben soll.

Pikant an dem Antrag ist vor allem, dass Wade Robson bereits einmal zu den Vorwürfen befragt wurde - damals, als Michael Jackson tagtäglich in den Schlagzeilen stand und die Gerüchte um seine pädophilen Neigungen immer größere Wellen schlugen. Tatsächlich lernte Robson den King of Pop im zarten Alter von fünf Jahren kennen, Ende der 80er Jahre. Der Australier hatte einen Tanzwettbewerb gewonnen und nach einem "Meet & Greet" persönlichen Kontakt zu Michael Jackson, der häufig die Nähe zu Kindern suchte.

Immer wieder war Wade Robson Gast auf Michael Jacksons verrückter "Neverland Ranch", einem riesigen Anwesen mit eigenem Freizeitpark. Damals soll es immer wieder zu sexuellem Missbrauch gekommen sein, so der Choreograf heute. Noch vor einigen Jahren hatte Robson dies jedoch bestritten, obwohl eine Bedienstete von Michael Jackson vor Gericht selbst entsprechende Beobachtungen zu Protokoll gab.

Ob es falsche Schamgefühle oder eine falsch verstandene Loyalität waren, die Robson damals schweigen ließen? Die Prüfung der Vorwürfe dürfte posthum und ohne Anhörung des Beschuldigten wohl nur noch sehr schwer möglich sein. Umso spannender wird die Frage sein, wie das Gericht über diesen ungewöhnlichen Antrag entscheidet.