War der Sturz vom Apfelbaum ein Arbeitsunfall?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. Januar 2013

Eine Frau besaß ein landwirtschaftliches Anwesen mit einem Obstanbau, konnte aber selber durch eine Pflegebedürftigkeit dies nicht mehr bewirtschaften, sodass ihr Sohn dies übernahm. Als der Sohn bei der Ernte von einem Apfelbaum fiel und sich dabei verletzte, wollte die Berufsgenossenschaft diesen Sturz nicht als Arbeitsunfall werten und verweigerte die Zahlung.

Das Gericht allerdings gab dem Mann Recht, denn dieser trug zur Zeit des Unfalls das unternehmerische Risiko. Dabei war es auch unerheblich, ob der Mann die Obsternte selber verwertet hat oder nicht.

Zwar hatte die Mutter die Beiträge an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) bezahlt, doch beim Unfallzeitpunkt war der Sohn als Unternehmer tätig. Auch handelte es sich bei dem Anwesen um einen landwirtschaftlichen Betrieb und nicht um einen Kleingarten. Da mittlerweile die Berufungsfrist abgelaufen ist, ist das Urteil des Sozialgerichts nunmehr rechtskräftig und die Genossenschaft muss zahlen.