Warum angehende Ruheständler ihre "Versicherungsbiografie" prüfen sollten

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
13. Dezember 2007

Zum Rentenanspruch trägt nicht nur die reine Arbeitszeit bei. Viele Anspruchsberechtigte wissen nicht, welche sonstigen Zeiten in die Berechnung mit eingehen. "Typischerweise fehlen Schul- und Ausbildungszeiten, Wehrdienst und Kindererziehungszeiten", weiß Renate Bühring, die als private Renteberaterin fast täglich Versicherungsbiografien überprüft. "Das Problem mit solchen Zeiten ist, dass sie nicht automatisch gemeldet werden. Das muss der Versicherte tun", erklärt sie im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber".

Ab dem 55. Lebensjahr versendet die Deutsche Rentenversicherung alle drei Jahre die sogenannte Rentenauskunft, welche die aktuellen Rentenansprüche der Versicherten detailliert ausweist. Diese sollten die Betroffenen zum Anlass nehmen, alle Daten zu überprüfen. Nicht berücksichtigte Zeiten können bis zum Renteneintritt - und in besonderen Fällen sogar noch darüber hinaus - geltend gemacht werden. Dafür müssen jedoch entsprechende Nachweise vorliegen.