Was man bei einem Dienstwagen als Mitarbeiter beachten muss
Das private Fahren eines Firmenwagens muss mit einer Steuererklärung genau belegt werden
Viele Betriebe überlassen ihren leitenden Angestellten einen Firmenwagen, der als beliebtes Extra-Gehalt gilt, denn der Mitarbeiter muss weder für die Anschaffung noch für anfallende Inspektionen oder Reparaturen sowie auch für die Versicherung und Steuer bezahlen. Aber wenn der Mitarbeiter diesen Firmenwagen auch für private Zwecke nutzen will, so muss er dieses bei seiner Steuererklärung angeben.
Versteuerung der Dienstfahrt
Hierzu gehören auch die tägliche Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstelle. Meistens wird in diesen Fällen die sogenannte 1-Prozent-Methode benutzt, da dies für die Berechnung und Handhabung am einfachsten ist. Dabei wird der Bruttolistenpreis inklusive der Sonderausstattung des Fahrzeugs für die Berechnung genommen, so liegt beispielsweise bei einem 50.000 Euro teuren Fahrzeug der sogenannte geldwerte Vorteil, der versteuert wird, bei 6.000 Euro im Jahr.
Zusätzlich kommt aber noch die tägliche Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstelle hinzu, was bei 15 Kilometern nochmals 2.700 Euro jährlich ausmacht. Im Endeffekt sind also 8.700 Euro mit dem jeweiligen Steuersatz zu versteuern, bei 35 Prozent Steuersatz ergibt das etwa 3.045 Euro an Steuern.
Wem das zu viel ist, weil er den Firmenwagen privat nur wenig in Anspruch nimmt, der kann sich auch zu einem Fahrtenbuch entschließen. Hier müssen aber lückenlos alle Fahrten, also auch die dienstlichen, mit Datum, Kilometerstand sowie Ziel und Zweck eingetragen werden. Aber auch hierbei werden die Fahrten von zu Hause zum Arbeitsplatz als private Fahrt gerechnet. Dieses Fahrtenbuch muss ganz korrekt geführt werden, denn die Finanzbehörden kontrollieren dies sehr genau.
Mittlerweile sind etwa mehr als zwei Drittel aller in Deutschland zugelassenen PKW auch Firmenwagen, wobei nicht nur dem Top-Manager ein Firmenfahrzeug überlassen wird, sondern auch etwa 80 Prozent der im mittleren Management beschäftigten Mitarbeitern.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Wie-viel-Mitarbeiter-zahlen-muessen-article2965321.html Abgerufen am 4. April 2011