Was man bei einer Fahrgemeinschaft beachten muss
Viele Pendler bilden mit Kollegen eine Fahrgemeinschaft, weil sich dadurch einige Kosten sparen lassen, so beim Verschleiß des Autos, wenn man sich abwechselt, oder alleine schon bei den zurzeit recht hohen Benzinkosten.
Aber hier muss man aufpassen, denn bei einer beruflichen Fahrgemeinschaft ist man zwar gegen Unfall versichert, aber nur wenn er sich auf dem direkten Weg zur Arbeitsstätte ereignet. Dies gilt auch, wenn man zwischendurch den Partner zur Arbeitsstelle oder die Kinder zum Kindergarten fährt.
Aber wer aus Kostengründen einen Umweg zur günstigeren Tankstelle macht, der hat eventuell schlechte Karten, wenn es zum Unfall kommt, denn dies ist eine reine Privatangelegenheit. Hierunter fallen auch Umwege zum Supermarkt, der Bäckerei oder zum Kiosk. Wenn es dann zu einem Unfall kommt, so haftet man in der Regel als Privatperson.