Was tun, wenn der Psychotherapeut ausfällt? Suche nach Ersatz nicht ohne Krankenkasse

Von Nicole Freialdenhoven
24. September 2013

Eine Psychotherapie zeichnet sich in der Regel dadurch aus, dass sie über einen längeren Zeitraum erfolgt und durch ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Therapeut und Patient geprägt ist. Umso schwieriger ist es dann für einen Patienten zu verkraften, wenn der eigene Therapeut einmal über einen längeren Zeitraum nicht zugänglich ist oder ganz ausfällt. Eine klassische "Urlaubsvertretung" wie bei anderen Medizinern gibt es schließlich in diesem Fall nicht.

Fällt der Therapeut über einen bestimmten Zeitraum aus, zum Beispiel durch Krankheit, muss er zwar die Krankenkasse informieren und sollte auch dem Patienten selbst Bescheid sagen, doch um Ersatz muss er sich nicht kümmern. Lediglich bei langer schwerer Krankheit oder bei Trauerfällen kann er eine Vertretung bestimmen, zu der seine Patienten auch ohne Neuantrag bei der Krankenkasse gehen können, aber nicht müssen. Zugleich sind Therapeuten nicht verpflichtet, die Patienten anderer Therapeuten zu übernehmen, wenn sie selbst eine Warteliste führen.

Entscheidend sind Aspekte wie der Leidensdruck des Patienten oder die Gefahr eines großen Rückschrittes, wenn die Therapie unterbrochen wird. Dauert die Pause länger als ein halbes Jahr, muss zudem ein Neuantrag bei der Krankenkasse gestellt werden. In anderen Fällen ist es auch möglich, selbst einen neuen Therapeuten zu suchen, auch wenn dieser keine Kassenzulassung hat. Allerdings müssen unbedingt vorher Absprachen mit der Kasse getroffen werden um die Kostenübernahme zu klären.