Wegen Übermedikamentierung: Frau erhält 20.000 Euro
Da eine Frau aus Hessen über einen Zeitraum von mehreren Jahren hinweg falsch medikamentiert wurde und daher körperliche Schäden erlitten hat, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt, dass die Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro erhält. Zuvor hatte das Gießener Landgericht die Klage der Frau abgewiesen.
Das Gericht stimmte zu, dass die Klägerin aufgrund einer Übermedikamentierung von 1979 bis 1980 lang anhaltende Schäden davongetragen hat. Man warf den damaligen behandelnden Ärzten zwar kein Diagnosefehler vor, aber die anschließende Behandlung hätte in der Form nicht erfolgen dürfen, so das Urteil der Richter.