Nach Fahrerwechsel keine Erkundigungspflicht über aktuelle Verkehrsregelungen

Mann fordert nach Nichtbeachtung des Überholverbots Freisprechung wegen Fahrerwechsels

Von Dörte Rösler
21. Oktober 2014

Wechselt ein Beifahrer an das Steuer, muss er sich nicht nach geltenden Verkehrsregelungen erkundigen. Mit dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm eine knifflige Rechtsfrage zurück an das Amtsgericht verwiesen.

Im verhandelten Fall fuhr ein Ehepaar gemeinsam im PKW, auf dem Rücksitz saß das Kind. Als der Nachwuchs unruhig wurde, übergab die Frau das Steuer an ihren Mann, um sich um das Kind zu kümmern. Kurz darauf überholte der Mann einen anderen PKW - obwohl eine vorherige Beschilderung dies verbot.

Beifahrer muss nicht auf Beschilderung achten

Wegen der Nichtbeachtung des Überholverbotes verurteilte das Amtsgericht den Ehemann zu einer Geldbuße von 87,50 Euro. Er habe sich fahrlässig verhalten, weil er sich nach dem Fahrerwechsel nicht erkundigte, wie die geltenden Verkehrsregeln lauten.

Dies sah das Oberlandesgericht anders. Als Beifahrer sei der Ehemann nicht verpflichtet gewesen, auf Verkehrsschilder zu achten. Und auch beim Fahrerwechsel habe er sich nicht nach einem eventuellen Überholverbot erkundigen müssen.

Eine endgültige Entscheidung sehen die Richter darin allerdings nicht. Sie forderten das Amtsgericht auf, zu prüfen, ob der Mann das Überholverbot hätte kennen müssen - etwa weil er die Strecke öfter fährt oder weil die örtlichen Gegebenheiten ein Verbot nahelegten.