Weiterer Sieg für Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare - Sukzessivadoption ist jetzt erlaubt

Von Melanie Ruch
13. März 2014

Deutschland hat einen weiteren Schritt in Richtung Gleichstellung homosexueller Paare gemacht.

Gesetz erlaubt Sukzessivadoptionen

Nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karslruhe bereits im vergangenen Jahr in einem Fall urteilte, dass homosexuelle Paare das adoptierte Kind ihres Lebensgefährten ebenfalls adoptieren dürfen, hat das Kabinett nun ein entsprechendes Gesetz erlassen, das diese sogenannte Sukzessivadoption in homosexuellen Lebenspartnerschaften endgültig erlaubt.

Die gemeinsame, gleichzeitige Adoption eines Kindes bleibt schwulen und lesbischen Paaren aber vorerst weiterhin verwehrt, weil sich die Union bei dieser Frage noch immer querstellt.