Welche Rechte hat ein Patient beim einem Arztfehler?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
7. September 2012

Ab und zu Hören oder Lesen wir von Ärztefehlern, doch was kann man in einem solchen Fall dann tun und welche Rechte besitzt man als Patient?

Normalerweise hat man zu seinem Arzt vollstes Vertrauen, doch kann auch diesem einmal ein Fehler unterlaufen. Doch meistens ist man als Patient nicht in der Lage dieses zu beurteilen. Ein Arzt kann einen Patienten nur qualifiziert behandeln, wenn er auch dazu in der Lage ist, ansonsten muss er den Patienten zu einem dementsprechenden Facharzt überweisen. Auch muss der Arzt seinen Patienten über eventuelle Risiken einer Behandlung aufklären und vielleicht auch eine andere Therapie empfehlen.

Wenn man als Patient aber damit nicht einverstanden ist, so kann der Arzt die weitere Behandlung ablehnen. Wenn aber die Erklärungen für eine Behandlung nicht gemacht wurden oder gar falsch waren, so liegt ein Behandlungsfehler vor, so dass der Patient auch einen Schadensersatz und sogar Schmerzensgeld fordern kann. Doch zuvor muss man sich mit dem Arzt selber darüber unterhalten und wenn dies nichts nützt, so gibt es in vielen Krankenhäusern auch dementsprechende Beschwerdestellen, an die man sich wenden kann.

Auch die Krankenkassen bieten ihre Unterstützung in solchen Fällen an, so auch eine außergerichtliche Rechtsberatung und der Medizinische Dienst kann auch einen Gutachter beauftragen. Weiterhin gibt es Selbsthilfegruppen und auch die Verbraucherzentrale kann einem weiterhelfen. Über das Telefon unter der kostenfreien Rufnummer 0800-0117722 kann man sich bei der Unabhängigen Patientenberatung in Deutschland beraten lassen.

Wenn alles nichts hilft, so steht einem Patienten noch der Weg zum Anwalt offen, doch diese Kosten muss man erst einmal selber bezahlen. Jeder Patient hat das Recht in seine Behandlungsunterlagen einzusehen, beziehungsweise auch Kopien davon zu bekommen, so also Labor- und Untersuchungsberichte, OP-Bericht und alle Arztbriefe. Aber die Kosten für die Kopien muss man oftmals selber bezahlen.

Über eventuelle Behandlungsfehler entscheidet eine Gutachterkommission und zudem kann eine Schlichtungsstelle den Fall noch außergerichtlich klären, wobei auch die Krankenkassen ihre Unterstützung anbieten. Schließlich gibt es noch die Möglichkeit der Zivilklage vor Gericht, wobei aber der Patient dem Arzt den Fehler nachweisen muss, was aber bei einem groben Behandlungsfehler nicht nötig ist. In der Regel verjährt der Anspruch bei einem Behandlungsfehler nach drei Jahren.