Wenn der Urlaub zum Horrortrip wird - So reklamiert man eine Reise

Eie Reklamation im Urlaub sollte schriftlich erfolgen und am besten direkt dem Veranstalter melden

Von Laura Busch
13. Juli 2010

Für viele ist der Sommerurlaub die Zeit der verdienten Erholung vom Arbeitsalltag. Umso enttäuschender ist es, wenn die schönsten Tage im Jahr zum Horrortrip werden, weil man am Urlaubsziel auf dreckige Strände und heruntergekommene Hotelzimmer trifft.

Schriftliches Festhalten von Mängeln und Kontaktierung des Veranstalters

Betroffene sollten geistesgegenwärtig reagieren und Mängel noch vom Urlaubsort aus bei dem Veranstalter melden. Dieser Vorgang muss unbedingt schriftlich erfolgen, sonst verfallen die Ansprüche auf Schadensersatz.

Normalerweise werden die Mängel dann beseitigt, etwa indem das Zimmer gereinigt wird, oder man ein anderes erhält. Geschieht dies nicht, kann kostenlos von der gebuchten Reise zurückgetreten werden. Doch auch wer sich entscheidet, nicht nach Hause zu fahren, hat später Anspruch auf die teilweise Rückzahlung der Kosten.

Generell gilt: Alles mit Fotoapparat oder Videokamera protokollieren und im Zweifelsfall andere Mitreisende bitten, als Zeuge aufzutreten.

Nach dem Urlaub müssen Mängelprotokolle und Beweise innerhalb von einem Monat bei dem Veranstalter eingehen - am besten als Einschreiben. Ob man Geld zurück erhält und wenn ja, wie viel, kann man zumindest ungefähr anhand der sogenannten "Frankfurter Tabelle" errechnen.