Wenn in einer Wohnung Schimmel auftritt, muss der Vermieter diesen beseitigen

Größerer Schimmelbefall muss durch den Vermieter wieder entfernt werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
6. Mai 2011

In vielen Wohnungen oder Häusern in Deutschland gibt es Feuchtigkeitsschäden, so dass sich dann auch Schimmel bilden kann. Doch wer ist für die Beseitigung zuständig?

Wer muss den Schimmel beseitigen?

Im Normalfall, wenn es sich beispielsweise um kleinere Stellen in einem Bad, meistens auch ohne Fenster, handelt, so erledigt dies der Mieter selber.

Aber bei größeren Schäden ist der Vermieter zuständig, den man auch rechtzeitig informieren sollte, damit dieser die Beseitigung in die Wege leitet. Auch wenn ein Mieter einer Wohnung einen Mietvertrag unterschrieben hat, in dem die Klausel steht "Wohnung wird wie besichtigt übernommen", so sind diese Schäden vom Vermieter zu beseitigen, wie auch das Amtsgericht in Berlin entschieden hat.

Behandelter Fall

Bei diesem Fall stellte ein Mieter beim Abschluss des Mietvertrages fest, dass sich an einer Wand in der Wohnung Schimmelflecken zeigten, wobei aber laut dem Vermieter die Ursache schon beseitigt wurde und man nur noch die Flecken überstreichen muss.

Doch nach Monaten verstärkte sich der Schimmel und der Mieter ging vor Gericht, das ihm auch Recht gab, denn der Vermieter ist verpflichtet diesen Schimmel zu beseitigen. Das auch, wenn die Klausel im Mietvertrag stand, denn eine feuchte Wohnung wollte der Mieter bestimmt nicht haben und die Ursachen waren ihm auch nicht bekannt.